Insula

 

mit den Häusern

 

Insula Neubrück und Insula Didderse

 

Moorweg 7 Rietzer Weg 16

38176 Neubrück 38530 Didderse

 

Der Verwaltungshauptsitz befindet sich in

38530 Didderse, Rietzer Weg 16

 

Telefon: 0171 4121390

Email: Bettina.Loewe@web.de

 

Mitglied im VPK - Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V, Landesverband Niedersachen

 

 

Träger und Heimleitung

 

Bettina Loewe

Im Eichkamp 16

31234 Voigtholz

 

Telefon: 0171 4121390

Telefax: 05176 -1538

E-Mail: Bettina.Loewe@web.de

 

Stand 28.03.2008



Art der Einrichtung

 

Die Jugendhilfeeinrichtung ist in privater Trägerschaft und ist Mitglied im Bundesverband Privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK).

In der stationären Jugendhilfeeinrichtung werden Jungen und Mädchen ab 6 Jahren, in Ausnahmefällen auch jüngere Kinder, aufgenommen.

 

Seit März 2002 besteht das Haus in Neubrück, Moorweg 7 zunächst mit 4 Plätzen, seit Ende 2005 mit 6 Plätzen.

 

Das Angebot der Insula Neubrück und Didderse richtet sich an Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer Problemlagen und ihres Entwicklungszustandes, ihrer sozialen und/oder seelischen Behinderungen und auch psychischen Störungsbildern einen individuellen Betreuungsbedarf haben.

 

Das neue Haus in Didderse bietet 4 Kindern bzw. Jugendlichen Platz.

In erster Linie soll hier die beruhigte Lebenssituation den Kindern und Jugendlichen helfen, sich auf sich zu konzentrieren und somit ihre Entwicklung positiv beeinflussen.

Die Kinder und Jugendlichen können die Insula Neubrück selbständig auch ohne Betreuer erreichen.

 

Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ergibt sich aus den §§ 34, 35a, 36, 37 und 41 SGB VIII.

 

Die Aufnahmekriterien für die Kinder und Jugendlichen ergeben sich aus dem jeweiligen Hilfebedarf nach den genannten Rechtsgrundlagen.

 

Im Rahmen des § 35a können wir im Regelfall Kinder und Jugendliche mit folgenden Störungsbildern aufnehmen: affektive Störung, Entwicklungsstörung, Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, Verhaltens- und emotionale Störung, posttraumatische Belastungs- und Anpassungsstörung.

 

Ausschließende Kriterien sind in der Regel: Alkohol-, Tabletten- und Drogenabhängigkeit, eine stärkere geistige oder körperliche Behinderung, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (Bulimie, Magersucht), Schizophrenie und schizophrene wahnhafte Störungen, organische einschließlich symptomatische psychische Störungen der Kinder und Jugendlichen.

Aufgrund der Eignung des Leistungsangebotes kann im begründeten Einzelfall eine Aufnahme nach dem SGB XII erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung nach § 75. Abs. 4 SGB XII voraus.



Der Einzugsbereich ist die Stadt Braunschweig und die umliegenden Städte und Landkreise, sowie im Einzelfall auch entferntere Städte und Landkreise.

 

 

 


Aufnahmeverfahren

 

Nach Aufnahmeanfrage durch das Jugendamt analysieren die Mitarbeiter der Einrichtung die Lebensgeschichte und den aktuellen Situation der Kinder und Jugendlichen unter Hinzuziehung der vom Jugendamt bereits erstellten Unterlagen.

 

Daraufhin wird gemeinsam mit dem Jugendamt entschieden, ob und in welcher Weise eine stationäre Betreuung in der Einrichtung Insula möglich und sinnvoll erscheint.

Auch bei seelischen Störungen (Vorliegen einer Diagnose nach ICD-10) wird geschaut, ob eine stationäre Jugendhilfemaßnahme im Rahmen der Erzieherischen Hilfen in der Insula Erfolg verspricht. Durch Hausbesuche lernen die Mitarbeiter die Familie/ Pflegefamilie oder Einrichtung und das Kind im Herkunftsmilieu kennen.

 

In der Einrichtung werden diese Erkenntnisse im Gespräch ausgewertet und das Team entscheidet, ob eine Erfolg versprechende Arbeit mit der Familie und dem Kind möglich erscheint.

 

Anschließend wir das Kind und seine Familie mit der zuständiger Sozialarbeiterin in die Einrichtung eingeladen. Mit diesem Treffen bekommt sowohl das Kind als auch die Familie einen Eindruck von der Umgebung und den Arbeitsweisen der Einrichtung.

 

Daraufhin wird beidseitig ein möglicher Termin zur Aufnahme des Kindes in die Einrichtung vereinbart. Bei Bedarf bieten wir den Kindern und Jugendlichen zur Entscheidungsfindung einen begrenzten, kostenlosen Probeaufenthalt in der Einrichtung an.

 

Es erfolgt ein intensives Aufnahmegespräch mit der Herkunftsfamilie zur Erhebung persönlicher Daten und der bisherigen Lebenssituation.

 

Mit den Eltern wird eine Vereinbarung über eine aktive Elternbeteiligung geschlossen.


 

 

 




 
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